Über 50 Millionen Menschen leben weltweit in sklavenähnlichen Verhältnissen.

Was ist Menschenhandel?

Unter dem Begriff Menschenhandel versteht man laut des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rats von 2002, die Anwerbung, Beförderung, Weitergabe, Beherbergung und spätere Aufnahme einer Person, einschliesslich Tausch der Kontrolle oder Weitergabe der Kontrolle über sie, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

Missbrauch einer Machtstellung oder Ausnutzung einer Position der Schwäche, in einer Weise, dass die betroffene Person keine wirkliche und für sie annehmbare andere Möglichkeit hat, als sich dem Missbrauch zu beugen.

Anwendung oder Androhung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, einschliesslich Entführung.

Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vergünstigungen mit dem Ziel, das Einverständnis einer Person zu erhalten, die die Kontrolle über eine andere Person hat, zum Zwecke der Ausbeutung einer Person mittels Prostitution oder anderer Formen der sexuellen Ausbeutung einschliesslich Pornografie.

Arglistige Täuschung oder Betrug.

Begriffserklärungen

Angeborene Sklaverei

Kinder von Sklaven gehören automatisch dem/der BesitzerIn und werden selbst versklavt. In neuerer Form müssen sich oft die Kinder von Prostituierten selbst prostituieren.

Haushaltssklaverei

Sklaverei im Haushalt, entweder als Schuldknechtschaft einer Familie gegenüber oder aber ausbeuterische Ausnutzung legaler Hausarbeit oder aber Beschäftigung illegaler Einwanderer unter entwürdigenden Bedingungen.

Kinderarbeit

Zwangsarbeit von Minderjährigen. Wird so bezeichnet, weil Kinderarbeit – also auch freiwillige oder bezahlte – in den meisten Ländern zumindest bis zu einem bestimmten Alter verboten oder stark beschränkt ist, aber von Versklavung Minderjähriger im Schweregrad unterschieden werden muss.

Leibeigenschaft

Die Verpflichtung, auf einem jemand anderem gehörenden Grundstück zu leben und zu wirtschaften, ohne dies ändern zu können und ohne am Gewinn beteiligt zu werden.

Menschenhandel

Drei Punkte müssen beim Menschenhandel übereinkommen:

  • Ein Tatbestand: Es muss etwas mit den Opfern gemacht worden sein.
  • Ein Tatmittel: Dazu wurde Gewalt, Betrug, Täuschung usw. angewandt.
  • Ein Tatzweck: Die Ausbeutung.

Menschenschmuggel

Auswanderungswilligen werden illegale oder scheinlegale, gefährliche und ungefährlichere Möglichkeiten der Migration geschaffen. Bei Einwilligung der Betroffenen kein Menschenhandel, kann aber zu unwürdigen Transportmethoden, Wucherpreisen und nach Ankunft in Schuldknechtschaft usw. führen.

Schuldenknechtschaft

Es wird vorgegeben, mit der Zwangsarbeit müssten Schulden der Familie, für Reisekosten, Ausweispapiere, Arbeitsbeschaffung oder Arbeitsmaterial abgezahlt werden. Heute häufigste Form der Sklaverei zur Arbeitsausbeutung – meist erfundene Kosten oder Wucherzinsen.

Sex Trafficking

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.

Zwangsarbeit, Sklaverei

Opfer werden zur Arbeit gezwungen oder aber auch durch Täuschung und Betrug gefügig gemacht. Oberbegriff für alle anderen Arten der hier genannten Begriffe. Kennzeichen: Zwang zur Arbeit, völlige Kontrolle durch den Arbeitgeber. Opfer wird als Ware behandelt, Freiheitsberaubung oder wenigstens Einschränkung der Beweglichkeit.

Ausbeutungsarten

Menschen werden vor allem zu folgenden Arten der Ausbeutung gehandelt, die sich überschneiden können:

  • zur Prostitution
  • zur Ausbeutung der Arbeitskraft
  • für den Heiratsmarkt
  • zur Organentnahme

Für Kinder kommen speziell hinzu:

  • als Kindersoldaten
  • zur Adoption
  • zum Betteln, Taschendiebstähle oder Serieneinbrüche

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